Vorsorge

Individuell und selbstbestimmt.

Selbstbestimmt in jeder Lebenslage: sogar über den Tod hinaus. Ein Wunsch, den viele teilen.

Bestattungsvorsorge

Mit Ihrer ganz persönlichen und individuellen Bestattungsvorsorge legen Sie die Art, den Ablauf und die Zeremonie Ihrer eigenen Bestattung schon zu Lebzeiten fest.

Setzen Sie auf eine Vorsorgemöglichkeit, die Ihren Ansprüchen, Lebensumständen und finanziellen Mitteln gerecht wird – und sichern Sie sich und Ihre Angehörigen bereits im Vorfeld ab.

Finanzielle Vorsorge

Finanziell können Sie beispielsweise mit einer vorhandenen Sterbegeldversicherung oder mit einem Treuhandkonto bei der Treuhandstelle Hessen-Thüringen vorsorgen, welches wir gerne im Rahmen einer Bestattungsvorsorge in unserem Hause für Sie eröffnen.

Dies ist immer dann sinnvoll, wenn keine Angehörigen vorhanden sind, die Sorge für eine würdevolle Bestattung tragen, aber auch wenn die Angehörigen nicht mit den Kosten einer Bestattung belastet werden sollen.

Die Lieferungen und Leistungen werden gemäß des Bestattungsvorsorge-Treuhand-Vertrages und der beigefügten Wünsche in Form einer Kostenaufstellung gewährleistet. Die Treuhandstelle überwacht, soweit möglich, die festgelegten Leistungen. Der Vertrag ist für die Erben verbindlich und trifft eine klare Regelung im Todesfall.

Ablauf einer Bestattungsvorsorge

Sie vereinbaren mit uns einen Termin zur Beratung zur Bestattungsvorsorge, in dem wir Ihre Wünsche erörtern und in Form einer Kostenaufstellung festhalten.

Wir senden die Unterlagen zur Eröffnung eines Treuhandkontos weiter oder hinterlegen eine bereits vorhandene Absicherung in Ihrer Vorsorge. Sie erhalten von uns eine Kopie des Bestattungsvorsorgevertrages für Ihre Unterlagen und Ihre Bestattungsvorsorge-Karte für Ihre Geldbörse. Informieren Sie bitte alle Ihnen nahestehende Personen und bewahren Sie die Vorsorgeunterlagen an einem gut zugänglichen Ort auf, beispielsweise bei Ihren persönlichen Papieren, wie dem Familienbuch, der Geburts- und Heiratsurkunde.

Vollmachten und Verfügungen

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Laden Sie sich die Broschüren oder Formulare direkt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herunter.

Patientenverfügung

So lange Sie noch selbst entscheiden können, dürfen Sie von Ärzten nur behandelt werden, wenn Sie dazu einwilligen. Ist dies nicht mehr möglich, liegt diese Entscheidung bei einer oder einem Betreuer oder einer bevollmächtigten Person. Mit einer Patientenverfügung können Sie diese Entscheidung vorab festlegen.

Überdenken Sie die Entscheidungen und sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und durch eine Unterschrift oder durch ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

Damit der Zugriff zur Patientenverfügung jederzeit möglich ist, sollten Ihnen nahestehende Personen wissen, wo Sie diese aufbewahren. Ein Hinweis darauf, zum Beispiel durch ein Kärtchen im Geldbeutel, ist sinnvoll. Krankenhaus und Pflegeheim sollten ebenfalls darauf hingewiesen werden.

  • Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung
  • Broschüre Patientenverfügung
  • Hinweis auf die Beschlüsse des BGH vom 6. Juli 2016, 8. Februar 2017 und 14. November 2018

Aktuelle Formulare und Broschüren finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

  • Formular Vorsorgevollmacht
  • Formular Betreuungsverfügung
  • Broschüre Betreuungsrecht

Wir beraten Sie gerne zu den passenden Vorsorgedokumenten – sprechen Sie uns einfach an.

Sie haben weitere Fragen?

Wir sind rund um die Uhr für Sie da.